Für viele Deutsche gehört der jährliche Sommerurlaub fest eingeplant. Mit dem Ferienflieger das Urlaubsziel erreicht, trennt den Urlauber nur noch der Transfer vom Flughafen zum Hotel vom wohlverdienten Urlaub. In der Hotelanlage angekommen, lässt der eine oder andere Schock nicht lange auf sich warten, denn gerade in südlichen Ländern fühlen sich einige Kriechtiere besonders wohl. Neben dem ein oder anderen „ungebetenen Gast“ im Hotelzimmer können den Hotelgast allerdings noch größere Gefahrenquellen erwarten als Bettwanzen und Co.
Wenn Zimmer und Swimmingpool zu wünschen übrig lassen droht der Urlaub schnell zu kippen, in der Regel lassen sich Mängel jedoch reklamieren und es kann sogar ein Teil des Reisepreises zurückverlangt werden. Hier gilt: Der Urlauber ist in der Beweispflicht, demnach müssen Mängel in der Hotelanlage, wie z.B. am Swimmingpool unbedingt mit Fotos oder Videos festgehalten werden. Eine kaputte Fliese am Schwimmbad kann nicht automatisch zu einer Minderung des Reisepreises beitragen, eine Gefahr stellt eine kaputte Fließe am Swimmingpool jedoch dennoch dar. Ein Schnitt im Fuß kann schnell dazu führen, dass sich beim Aufsuchen des Pools schnell Keime in die Wunde setzen und z.B. eine Entzündung entsteht.
Foto: Dieser Tisch fällt bald auseinander…