Die wichtigsten Änderungen für Urlaubsflüge 2015

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Auch im Jahr 2015 ist die Reiselust der deutschen Urlaubswilligen wieder ungebremst. Im Schnitt mehr als jeder Zweite (laut Umfragen 57 von 100 Deutschen) packt seine Koffer für den Jahresurlaub, ein nicht unerheblicher Teil (etwa 20 Prozent) sogar mehrfach jährlich. Dabei nutzen immer mehr die günstigen Urlaubsflieger der Chartergesellschaften, aber auch der konventionellen Airlines. Im Rekordjahr 2011 haben 71 Millionen Passagiere eine Flugreise ins Ausland unternommen. Die Zahlen liegen in den Folgejahren ebenso auf einem hohen Niveau – die Deutschen fliegen derzeit so viel wie nie.

Wichtige Flughäfen im Jahr 2015

Die anhaltend guten Konjunkturdaten und niedrige Zinsen für Geldanlagen sorgen dafür, dass momentan bei den Deutschen die Devise gilt: Verreisen statt sparen. Natürlich profitieren davon auch die Flughäfen. Nach wie vor das Drehkreuz sowohl für die Beförderung von Passagieren als auch von Cargo ist und bleibt der Frankfurter Flughafen: Allein im ersten Halbjahr 2015 konnten über 14 Millionen Fluggäste verzeichnet werden. An zweiter Stelle rangiert München mit rund 9,6 Millionen Passagieren, gefolgt von Düsseldorf und Berlin-Tegel (beide rund 5 Millionen Fluggäste in der ersten Jahreshälfte 2015).

Im Jahr 2015 wurden die Fahrgastrechte hinsichtlich der Änderung von Flugzeiten deutlich gestärkt
Vom Frankfurter Flughafen aus starten die meisten Urlaubsflieger (Rund 14 Millionen Passagiere im ersten Halbjahr 2015)
Foto: Holgi / pixabay

Auf europäischer Ebene belegt der Frankfurter Flughafen allerdings nur Platz drei. Paris (Charles des Gaulle) liegt davor und an der Spitze steht London Heathrow, der lange Zeit als wichtigster internationaler Flughafen galt. Diese Position macht Heathrow in den letzten beiden Jahren der Flughafen von Dubai streitig, dessen jährliche Passagierzahlen liegen mittlerweile leicht über denen von Heathrow. Als Grund kann u.a. angeführt werden, dass in Dubai sehr viele Zwischenstopps von und nach Asien eingelegt werden.

Wohin gehen die Urlaubsflüge 2015 am häufigsten?

Bei den Kurzstreckenzielen zieht es die Deutschen nach wie vor gerne auf die Balearen, außerdem auf die griechischen Inseln (trotz oder gerade wegen der Griechenland-Krise) sowie an die spanische und türkische Küste. Als Dauerbrenner gelten auch Italien, Kroatien und Frankreich. Außerhalb des Mittelmeerraums sind vor allem die Kanaren beliebt. Bei den Fernreisedestinationen ist zu bemerken, dass mehr als ein Drittel der Urlauber in die Vereinigten Staaten reist, doch auch Transatlantikflüge in die Karibik sind gefragt. Bei den asiatischen Ländern hat nach wie vor Thailand die Nase vorn. Rückläufig sind die Zahlen dagegen für Ägypten, was wohl der instabilen politischen Lage im Land geschuldet ist, und gleichfalls für den osteuropäischen Raum.

Infografik: Die wichtigsten Flughäfen im ersten Halbjahr 2015 | Statista
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Rechtsentscheidungen im Bereich Urlaubsflüge durch deutsche Gerichte

Ärgerlich wird es für Passagiere, wenn plötzlich die Flugzeiten ihres Urlaubsfluges geändert werden. In einem gewissen, zumutbaren Rahmen muss dies von den Fluggästen akzeptiert werden, vor allem auch dann, wenn der Reiseveranstalter sich solche Änderungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorenthält. Doch muss nicht alles klaglos hingenommen werden. Etwa, wenn de facto ein ganzer Urlaubstag wegen Vorverlegung des Abreisetermins wegfällt. Nicht zulässig sind in diesem Zusammenhang zudem erhebliche Einschnitte in die Nachtruhe und eine verspätete Ankunft am Urlaubsziel erst am Folgetag.

Beliebte Urlaubsziele sind auch 2015 vor allem der Mittelmeerraum (Balearen, Spanien, Italien, Kroatien, die Türkei und Griechenland)
Mehr als die Hälfte der Deutschen packt jährlich die Urlaubskoffer
Foto: romaneau / pixabay

Insgesamt hat im Jahr 2015 der Bundesgerichtshof (BGH) die Fahrgast-Rechte gestärkt. In einem Urteil etwa wird einer Klägerin Recht gegeben, die sich darüber beschwert hatte, dass es zu einer stark verzögerten Abreise aufgrund einer notwendigen Reparatur des Flugzeugs kam. Laut BGH muss die Airline solche Vorkommnisse einkalkulieren und entsprechend für einen Ersatzjet sorgen. Doch auch die Vorverlegung des Abfluges in gravierendem Ausmaß ist nicht rechtens, vielmehr gilt sie quasi als Annullierung. Ein Grundsatzurteil hat dazu das Amtsgericht München vor ein paar Jahren gefällt: Ändert der Reiseveranstalter die bei der Buchung angegebenen Flugzeiten vor Antritt der Reise um mehr als fünf Stunden (nach vorne oder nach hinten), ist der Reisende berechtigt, von seinem Reisevertrag kostenfrei zurückzutreten.

Quelle: statista.de, http://de.statista.com/infografik/3779/flughaefen-nach-passagier-zahlen/